Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINES
Verkauf und Lieferungen erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
ANGEBOT
Unsere Angaben zu den Waren sind unverbindlich, bzw. Angaben zu Materialien, Herkunft, Beschaffenheit oder Ähnlichem der durch uns angebotenen Waren beruhen auf Angaben der jeweiligen Hersteller und sind lediglich in diesem Rahmen verbindlich.
Geringfügige Abweichungen in Farbe und Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
VERTRAG
Der Vertrag kommt zustande aufgrund der Bestellung des Kunden durch das Ausfüllen und die Bestätigung des Web-Bestellformulars einerseits und Bestätigung oder Ausführung der Bestellung durch HAKTAC GmbH andererseits.
Wir beliefern nur volljährige Personen.
JUGENDSCHUTZ
Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Als Versandart ist bei solchen Produkten nur die "persönliche Übergabe" wählbar und der Postbote übergibt die Sendung ausschliesslich dem geprüften Besteller gegen Vorweisung eines Ausweisdokuments.
LIEFERBEDINGUNGEN
Die Lieferungen werden so schnell als möglich ausgeführt. Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, wird der Kunde umgehend via E-Mail über den voraussichtlichen Liefertermin informiert.
Bestellungen können jederzeit storniert werden.
Hängt die Liefermöglichkeit der bestellten Ware von einem Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und wir dies nicht zu vertreten haben.
Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik und behördliche Anordnungen, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind.
In solch aufgeführten Fällen wird der Kunde unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit unterrichtet und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich rückerstattet.
Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
Sind nicht alle im Warenkorb befindlichen Artikel lieferbar, hat der Kunde im Bestellablauf die Option "Teillieferung" zu wählen.
ZAHLUNG / PREISE
Die Aufträge von Neukunden können nur gegen Vorauskasse, bzw. Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal durchgeführt werden.
Innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein liefern wir bis zum Betrag von CHF 499.00 nach Bonitätsprüfung gegen Rechnung. Bei Bestellungen ab CHF 500.00 erfolgt die Lieferung erst gegen Vorauszahlung, bzw. Zahlung mit Kreditkarte oder PayPal. Davon ausgenommen sind offizielle Behörden und Stammkunden.
Mehr Informationen über PayPal: www.paypal.com
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und können durch uns jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
Alle Bestellungen, welche vor einer Preisänderung eingegangen sind, werden selbstverständlich zum beim Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preis abgewickelt.
KOSTEN BEI ZAHLUNGSVERZUG:
Zahlungsfrist bei Bestellung auf Rechnung ist 30 Tage.
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung per Mail.
Bleibt die Rechnung nach dieser Zahlungserinnerung weiterhin unbezahlt, erfolgt Mahnung per Mail UND Briefpost unter Verrechnung von CHF 20 Mahngebühren.
Unbezahlte Forderungen nach erfolgter Mahnung, werden unserer Inkasso-Partnerin INTRUM übergeben. Durch INTRUM werden Bearbeitungsgebühren gemäss www.fairpay.ch verrechnet. Zudem muss mit einem Eintrag in Bonitätsauskunftslisten gerechnet werden.
Mahngebühr HAKTAC GmbH: CHF 20
RÜCKGABERECHT / BESCHÄDIGUNGEN
Bei Nichtgefallen garantieren wir für nicht benutzte und original verpackte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ab Versanddatum.
Ballistische Schutzmaterialen sind vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Sobald die lebensrettenden Schutzwesten unseren Kontrollbereich verlassen haben, können wir nicht mehr für die sachgemässe Behandlung der Schutzwesten durch den empfangenden Kunden garantieren und könnten retournierte Westen deshalb nicht wiederverkaufen.
Mängelrügen oder Reklamationen bezüglich falsch oder unvollständig gelieferter Ware haben ebenfalls innert 14 Tagen ab Versanddatum in schriftlicher Form zu erfolgen.
Rücksendungen werden von uns nur entgegengenommen, wenn sie ausreichend frankiert worden sind. Die Kosten für die Rücksendung - auch in Garantie-, bzw. Reparaturfällen - trägt der Kunde.
Bei unfrankierten Rücksendungen fordern wir die Portokosten sowie eine Aufwandpauschale von CHF 20.00 beim Kunden ein.
Rücksendungen an:
HAKTAC GmbH
Strählgasse 3
CH-4805 Brittnau
Für Schäden welche durch den Transport entstanden sind, lehnen wir jegliche Haftung ab. Stellt der Kunde Schäden an Verpackung oder Inhalt fest, so liegt es an ihm, dies unverzüglich bei Erhalt dem Lieferdienst (Post etc.) zu melden.
Sämtliche Ansprüche für solche Beschädigungen müssen beim Lieferdienst angebracht werden. Der Kunde ist im Schadensfall verpflichtet, sämtliche Kartons oder Verpackungsmaterialien zu behalten, damit der Lieferdienst diese im Zusammenhang mit einer Schadensmeldung überprüfen kann.
Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS / URHEBERRECHT
Der gesamte Inhalt des Webauftritts von HAKTAC ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte bleiben vorbehalten.
HAKTAC GmbH unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Zuverlässigkeit der präsentierten Informationen zu gewährleisten.
Für Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der auf dem Webauftritt enthaltenen Informationen wird jedoch keine Gewähr geleistet.
Insbesondere wird jegliche Haftung und Verantwortung hinsichtlich Benutzung und Inhalten der von www.haktac.ch weiterführenden Links abgelehnt.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist für beide Parteien der Sitz von HAKTAC GmbH. Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Stand der AGB: Oktober 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Betrieb des HAKTAC Trainingscenters
1. Allgemeines
1.1 Das Trainingscenter wird von der Firma HAKTAC GmbH, vertreten durch Kurt Häusermann, betrieben.
1.2 Das Trainingscenter steht ausschliesslich den Mitgliedern zur selbständigen Nutzung zur Verfügung. Die Mitglieder übernehmen die volle Verantwortung für die Sicherheit, die Einhaltung dieser AGB und die Betreuung allfälliger Gäste. Nur Mitglieder erhalten die elektronische Zugangsberechtigung, welche persönlich ist und nicht weitergegeben werden darf.
1.3 Die Vertreter der Firma HAKTAC GmbH entscheiden über die Erteilung einer Mitgliedschaft. Eine allfällige Absage muss nicht begründet werden.
1.4 Jegliche Besucher des Trainingscenters sind lückenlos im Feuerübernahmeprotokoll zu erfassen.
1.5 Die gesamte Anlage wird videoüberwacht und die Aufnahmen werden gespeichert. Die Trainings der Mitglieder und Gäste können vom Betreiber und dessen Vertreter unangemeldet besucht und kontrolliert werden. Die Videoüberwachung kann vom Betreiber jederzeit live konsultiert werden.
1.6 Peter Heller wohnt im Trainingscenter. Er ist Mitglied und verfügt über die Kompetenzen, diese AGB vollumfänglich durchzusetzen.
1.7 Das Trainingscenter befindet sich in einem Wohngebiet. Es ist uns wichtig, einen positiven Eindruck zu hinterlassen. Dies betrifft insbesondere das Parkplatzmanagement sowie das Verhalten ausserhalb der Liegenschaft. Mitglieder und Gäste müssen darauf achten, diskret aufzutreten und Lärmemissionen beim Verlassen der Liegenschaft zu vermeiden. Insbesondere zu Nachtzeiten sollen Kofferraum- und Autotüren leise geschlossen werden. Gespräche vor dem Hauseingang sind zu vermeiden und in der Lautstärke anzupassen.
1.8 Ein Nichteinhalten der AGB führt in der Regel zu einer Verwarnung. Wird das Verhalten in der Folge nicht angepasst, folgt die Auflösung der Mitgliedschaft.
Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die AGB kann die Mitgliedschaft auch sofort aufgelöst werden. Gegen solche Entscheide kann kein Rekurs eingelegt werden.
1.9 Haftungsausschluss: Die Nutzung des Trainingscenters erfolgt auf eigenes Risiko. Es handelt sich hierbei nicht um einen öffentlichen Schiesskeller, sondern um eine private Trainingsanlage, welche den SUVA-Vorschriften und anderen allfälligen öffentlichen Vorschriften nicht unterliegt. Die Firma HAKTAC GmbH und ihre Vertreter übernehmen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die durch die Nutzung des Trainingscenters entstehen. Die Mitglieder sind selbst verantwortlich für ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit ihrer Gäste sowie für die Einhaltung aller geltenden Gesetze und dieser AGB.
2. Mitgliedschaft und Gäste
2.1 Mitglieder dürfen auf Anmeldung Gäste mitbringen. Das Mitglied ist für den Gast und sein Verhalten verantwortlich. Gäste müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Gäste müssen gemäss Waffengesetz berechtigt sein, in der Schweiz Waffen zu erwerben (Art. 9a, 10 Abs. 2 WG, Art. 2 WV). Die Angehörigen bestimmter Staaten (Art. 7 WG, Art. 12 WV) dürfen nicht als Gäste mitgebracht werden. Namentlich Personen aus Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzigowina, Serbien und Türkei.
2.2 Bei SVDS-Vereinen muss mindestens ein Vorstandsmitglied Mitglied im Trainingscenter sein. Die Mitglieder dieses Vereins, welche über keine Trainingscenter Mitgliedschaft verfügen, gelten bei uns als Gäste.
2.3 Bei SVDS-Vereinstrainings muss immer eine Person mit einer Trainingscenter-Mitgliedschaft anwesend sein. Nur Mitglieder erhalten die Zugangsberechtigung.
2.4 Beim SVDS aufgeführte Vereine, die regelmässig zu denselben Zeiten buchen und nicht gewinnorientiert sind, erhalten während dieser Zeiten Vergünstigungen. Die Vereinsmitglieder ohne Trainingscenter-Mitgliedschaft müssen keinen Gästeaufschlag bezahlen, dürfen aber nicht ausserhalb der vom Verein gebuchten Zeiten selbständige Trainings durchführen.
3. Externe Schiessinstruktoren
3.1 Externe Schiessinstruktoren dürfen im Trainingscenter Kurse durchführen, müssen jedoch über eine Mitgliedschaft verfügen und uns bekannt sowie in der Szene als seriös anerkannt sein. Ihr Ausbildungsprogramm und die Zielgruppe müssen den Werten der HAKTAC GmbH entsprechen. Die Kursteilnehmer gelten als Gäste.
4. Aufnahme und Mitgliedschaft
4.1 Die HAKTAC GmbH betreibt den Schiesskeller privat. Er ist nicht öffentlich zugänglich. Die HAKTAC GmbH behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, wer Mitglied werden darf. Eine Ablehnung der Mitgliedschaft bedarf keiner Begründung.
4.2 Den Mitgliedern kann durch die Leitung des Trainingszentrums ohne Angabe der Gründe die Mitgliedschaft jederzeit gekündigt werden. Solche Entscheidungen fällen wir bei Verstössen gegen die AGB und wenn wir merken, dass das Mitglied vom Verhalten her nicht in unser Trainingscenter passt. Die anteilsmässige Rückvergütung des Mitgliederbeitrages kann schriftlich eingefordert werden.
5. Preise und Mitgliedsbeiträge
5.1 Die aktuelle Preisliste ist im Schiesskeller aufgehängt und auf www.haktac.ch veröffentlicht. Die Preise sind exkl. MwSt. Aktuell ist die MwSt für die Miete einer kompletten Sportanlage zur Alleinnutzung gemäss unserem Wissensstand jedoch nicht MwSt-pflichtig.
5.2 Preise können mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten angepasst werden. Bei einer Preisanpassung können Mitglieder auf eigenen Wunsch die Mitgliedschaft aufheben. Der noch laufende Betrag bis zum Ende des bezahlten Zeitraums kann auf Antrag anteilsmässig zurückgezahlt werden. Preisanpassungen werden auf der Homepage www.haktac.ch veröffentlicht, per Newsletter den Mitgliedern zugestellt und sind im Schiesskeller sichtbar angekündigt.
5.3 Der Mitgliederbeitrag beträgt für ein Jahr CHF 100.— exkl. MwSt und ist immer am 1. Januar fällig. Die Mitgliedschaft dauert immer bis zum 31. Dezember. Personen, welche unter dem Jahr eine Mitgliedschaft lösen, wird pro Monat CHF 10.— berechnet.
5.4 Die Einschreibegebühren und die Einführung in den Schiesskeller betragen CHF 50.— exkl. MwSt.
5.5 Die Kosten für die elektronische Zutrittsberechtigung sind noch zu bestimmen.
5.6 Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr bei Bezahlung des Mitgliederbeitrages.
5.7 Der Mitgliederbeitrag ist im Voraus zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung bis zum 31. Januar erlischt die Mitgliedschaft automatisch und die Zutrittsberechtigung wird gesperrt. Der frei werdende Platz wird einem Anwärter auf der Warteliste zur Verfügung gestellt.
5.8 Die Zahlungsaufforderungen werden im Dezember per Mail verschickt.
5.9 Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Eine Rückzahlung des anteilsmässigen Betrages kann schriftlich eingefordert werden.
6. Verhalten im Schiesskeller
6.1 Schiessen auf Stahlziele ist verboten.
6.2 Schiessen mit Gewehrkalibern ist verboten.
6.3 Schiessen mit grosskalibrigen "Magnum-Waffen" ist verboten (.454 Casull, .50 Desert Eagle etc.). Alle Kugelfänge werden von uns für Munitonssorten mit maximal 1000 Joule Energieabgabe zugelassen.
6.4 Es darf nur mit im IPSC/IDPA/CMA gängigen Kalibern geschossen werden.
6.5 Munitionssorten, wie Wadcutter, Semi-Wadcutter, Hohlspitzgeschosse und Deformationsgeschosse, nutzen die Kugelfänge und die Gummiabdeckungen übermässig ab und sind deshalb verboten.
6.6 Für Wand-, Decken-, Prellbalken- und Bodenschüsse werden die entstandenen Kosten verrechnet, jedoch mindestens CHF 100.--. Schüsse in die Stützbalken der Seitenkugelfänge werden mit CHF 50.— in Rechnung gestellt.
6.7 Bei jedem Schiessen ist ein Feuerübernahmeprotokoll auszufüllen. Darin müssen die Schiesszeiten, die anwesenden Schützen (bei Gästen der Name und die ID-Nummer) sowie die ungefähre Schusszahl vermerkt werden. Vor und nach dem Schiessen wird der Schiesskeller auf Wand-, Decken- und Bodentreffer untersucht und ggf. protokolliert. Der Mietpreis wird gemäss der Preisliste notiert. Bei Trainings von mehreren Mitgliedern bezahlt das Mitglied auf welches die Buchung läuft den geschuldeten Betrag und fordert die Anteile der anderen Mitglieder selbst ein. Der genaue Ablauf wird während der Einführung in die Benutzung des Trainingscenters detailliert instruiert.
6.8 Für die Bezahlung der Mietkosten muss im Onlineshop (www.haktac.ch) der entsprechende Betrag ausgewählt werden. Nach Kontrolle des Feuerübernahmeprotokolls durch uns wird eine Rechnung verschickt, die innerhalb von sieben Tagen zu begleichen ist. Der genaue Ablauf wird während der Einführung in die Benutzung des Trainingscenters detailliert instruiert.
6.9 Wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht, werden wir einmal eine Mahnung verschicken. Wenn die Zahlung daraufhin nicht eintrifft, wird die Mitgliedschaft gekündigt. Wenn ein Mitglied mehrmals gemahnt werden muss, wird die Mitgliedschaft ebenfalls gekündigt.
6.10 Die eigenen Hülsen dürfen mitgenommen werden. Von Schützen zurückgelassene Hülsen in den Sammelbehälter werden zum Eigentum des Trainingscenters.
7. Verhalten um den Schiesskeller
7.1 Es ist in diskreter Kleidung anzureisen. Behördliche Uniformen sind erlaubt und erwünscht.
7.2 Im ganzen Gebäude herrscht striktes Rauchverbot.
7.3 Zu Nachtzeiten darf man sich im Eingangsbereich vor dem Trainingscenter nicht versammeln und Gespräche führen (das hat in der Vergangenheit zu Konflikten mit den Anwohnern geführt).
7.4 Beim Verlassen des Trainingscenters, vor allem zu Nachtzeiten, muss jeglicher Lärm und störende Geräusche verhindert werden. Kofferraum- und Autotüren müssen leise geschlossen werden.
7.5 Das Trainingscenter befindet sich in einer Wohnzone. Es gab in der Vergangenheit wiederholt Klagen von Anwohnern wegen übermässig lauter und störender Geräusche. Das wird von uns nicht toleriert.
7.6 Im Nahbereich der Lüftung (Nahe beim Hauptkugelfang und hinten beim Eingang) sind die Lärmemissionen ausserhalb des Trainingscenters am grössten. Dieser Umstand soll in der Trainingsplanung berücksichtigt werden.
7.7 Eine Schussabgabe nach 22:00 Uhr führt ohne Abmahnung zur sofortigen Auflösung der Mitgliedschaft. Wenn es ein Vereinstraining betrifft, wird der Verein ausgeschlossen.
7.8 Wir haben 3 Parkplätze zur Verfügung (Beschriftung “HAKTAC”). Wenn mehrere Mitglieder trainieren, sind Sammeltransporte zu organisieren. Es ist aktuell nicht möglich, mehr Parkplätze zu mieten.
7.9 Beim Parkplatz Orchideen-Lehrpfad (Eingabe für Google Maps) sind in 450m Entfernung zum Trainingscenter mehrere kostenlose Parkplätze verfügbar.
8. Massnahmen und Sanktionen
8.1 Wenn Wand-, Decken- oder Bodentreffer nicht gemeldet werden, wird die Videoüberwachung analysiert. Sollte der betroffene Schütze ermittelt werden, wird der Aufwand für die Ermittlung des Verantwortlichen mit CHF 70.--/h verrechnet. Ein Nichtmelden eines solchen Vorfalls kann zum sofortigen Ausschluss des verantwortlichen Mitglieds führen. Das Restguthaben des Mitgliederbeitrages wird dabei nicht vergütet. Die Reparatur wird von uns übernommen und in Rechnung gestellt.
8.2 Klagen über Lärmbelästigung von Anwohnern führen zu einer Verwarnung. Bei wiederholtem Verstoss gegen diese Auflage erfolgt der Ausschluss des verantwortlichen Mitglieds. Wenn es einen Verein betrifft, wird das verantwortliche . Vorausgeleistete Mietbeträge werden zurückgezahlt.
8.3 Diebstahl wird zur Anzeige gebracht. Es wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.—verrechnet. Die Mitgliedschaft wird aufgelöst und ein Hausverbot ausgesprochen. Mitglieder tragen die Verantwortung für ihre Gäste.
9. Sicherheitsvorschriften
9.1 Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften des Schiesskellers strikt einzuhalten. Die Sicherheitsvorschriften und das Nutzerreglement sind im Trainingscenter aufgehängt.
9.2 Schiessübungen dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen durchgeführt werden.
9.3 Waffen müssen ausserhalb des Schiesskellers entladen sein. Übungen im gesamten Trainingscenter sind nur während unseren eigenen Kursen erlaubt. Waffen müssen in diesem Fall neutralisiert werden.
9.4 Die Nutzung der Schiessanlage ist nur während der offiziellen Betriebszeiten gestattet.
9.5 Vor Beginn des Schiessens muss sichergestellt werden, dass keine Personen oder Gegenstände im Gefahrenbereich sind.
9.6 Das Tragen von Gehör- und Augenschutz ist während des Schiessens obligatorisch.
9.7 Der Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist im Schiesskeller strikt verboten. Personen, die unter dem Einfluss solcher Substanzen stehen, ist der Zutritt untersagt.
10. Haftung
10.1 Das Trainingscenter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemässe Nutzung der Anlage oder Missachtung der Sicherheitsvorschriften entstehen.
10.2 Mitglieder haften für Schäden, die durch sie oder ihre Gäste verursacht werden.
10.3 Mitglieder und Gäste benutzen das Trainingscenter auf eigenes Risiko.
11. Datenschutz
11.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschliesslich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
11.2 Videoüberwachung dient der Sicherheit und der Aufklärung von Regelverstössen.
12. Verfügbarkeit von Getränken und Snacks
12.1 Es stehen gekühlte Getränke und Snacks zur Verfügung. Diese müssen per Twint oder Bar unmittelbar beim Bezug bezahlt werden.
13. Vermietung von Schränken
13.1 Wir haben eine geringe Anzahl von verschliessbaren Schränken zur Verfügung. Diese können von den Mitgliedern auf Anfrage gemietet werden.
14. Zielscheiben
14.1 Zielscheiben können selber mitgebracht und bei uns entsorgt werden (nur Karton- und Papierziele).
14.2 Wir verkaufen Zielscheiben. Die Kosten sind per Twint vor Verlassen des Trainingscenters zu begleichen. Die Preisliste ist im Scheibenraum aufgehängt.
15. Ordnung
15.1 Alle benutzten Räume sind so zu verlassen, wie sie angetroffen werden. Vor Beginn des Schiesstrainings sind die Wände und Decken nach Schusslöchern abzusuchen und allenfalls zu protokollieren. Der Theorieraum ist aufgeräumt zu verlassen.
15.2 Die Mietdauer beginnt und endet immer zur vollen Stunde. Nach Ablauf der gebuchten Zeit muss die Raumschiessanlage aufgeräumt verlassen werden, damit das nachfolgende Mitglied pünktlich beginnen kann.
15.3 Benutzung der Lounge: Wir verkaufen im Trainingscenter Getränke. Getränke dürfen aber auch selber mitgenommen werden. Der Konsum von Alkohol ist erst nach dem Training erlaubt. Die Lounge darf vor, während und nach dem Training unbegrenzt benutzt werden. Nach 22:00 Uhr ist der Nachtruhe Beachtung zu schenken.
16. Shop
16.1 Wir betreiben im Trainingscenter einen Shop. Wir stellen unsere Produkte zur Ansicht aus. Wenn Material vor Ort vorhanden ist, kann man dieses in unserem Internetshop www.haktac.ch kaufen und direkt mitnehmen. Beim Versand ist die Auswahl "Selbstabholung" anzuwählen. Aktuell können wir noch keine Benutzergruppen mit einem Rabattcode zuweisen. Mitglieder des Trainingscenters haben bei uns mindestens 10% Rabatt. Die Rabatte werden von uns manuell abgezogen und sind beim Abschluss der Bestellung und der Bestellbestätigung noch nicht sichtbar.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist für beide Parteien der Sitz von HAKTAC GmbH. Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Stand der AGB: Oktober 2022
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